Avalkredite lassen sich mit dem Begriff der Bürgschaft am besten umschreiben. Ein Kreditinstitut bürgt für die Liquidität des Kreditnehmers gegenüber einem Dritten. Es fließt also nur bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit Geld, in allen anderen Fällen bleibt der Avalkredit eine Eventualverbindlichkeit. Aus diesem Grund ist er auch kein Darlehen, sondern erfüllt nur die Definition eines Kredits. Die Bürgschaft kann im privaten Rahmen auch von Personen übernommen werden.