Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen variieren die Ratenzahlungen beim Tilgungsdarlehen. Der Kreditnehmer vereinbart mit dem Gläubiger lediglich die Rückzahlung fester Tilgungsraten. Die Zinszahlungen, welche sich aus dem festgelegten Zinssatz ergeben, werden der fälligen Rate aufgeschlagen. In Abhängigkeit der Restschuld sinkt damit die Rate entsprechend der Laufzeit. Am Ende ist die gesamte Schuld getilgt. Die übereigneten Sicherheiten bleiben solange Eigentum des Kreditgebers, bis der Kredit vollständig abgezahlt ist. Allerdings darf der Gläubiger nicht die gesamten Sicherheiten verwerten, sondern nur den Teil, welcher der Restschuld entspricht. Verwendung findet diese Kreditform zum Beispiel als Kleinkredit.