Eine Restschuldversicherung dient dem Kreditgeber als zusätzliche Sicherheit. Der Schuldner schließt eine Risiko-Lebensversicherung ab, deren Versicherungssumme entsprechend der Tilgung des Kredites sinkt. Tritt der Leistungsfall ein, also verstirbt der Versicherte oder wird Erwerbsunfähig, so wird über die ausgezahlte Versicherungssumme das restliche Darlehen damit abgezahlt. Der Abschluss muss nicht zwingende Vorrausetzung sein, kann aber die Einstellung des Kreditgebers zur Gewährung des Darlehens entscheidend beeinflussen.
Da sich durch Abschluss einer solchen Versicherung die Belastung wesentlich erhöht, kritisieren verschiedene Verbraucherverbände diese Regelung. In verschiedenen Fällen belaufen sich die Kosten für die Restschuldversicherung in ähnlicher Höhe, wie für den Kredit selbst.