Neben den Aufwendungen, die direkt im Zusammenhang mit den Kredit stehen, kommen auf den Antragssteller noch weitere Kosten zu. Nicht vergessen werden dürfen Aufwendungen, die mit der Übereignung der Sicherheiten in Zusammenhang stehen, sowohl bei Kreditvergabe, als auch nach dem Ende der Laufzeit. Es müssen zum Teil Gutachten vorgelegt werden, die getrennt vom eigentlichen Kredit zu bezahlen sind.