Rechtsgeschäfte, die eine Übereignung von Barvermögen oder Sachwerten zur Nutzung als Grundlage haben, bedürfen besonderer Vorschriften, mit denen die Ausgestaltung der Verträge geregelt wird und die zum anderen dafür sorgen, dass jede Partei ihren Pflichten nachkommt. Der Gläubiger muss sich darauf verlassen können, Zinsen und die Kreditsumme entsprechend der Fälligkeit zurückzuerhalten. Schuldner dürfen im Gegenzug nicht mit unberechtigten Forderungen belangt werden. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Richtlinien und Gesetze zur Kreditvergabe erlassen.
Die Wirtschaft kennt zwei Formen unsicherer Kreditforderungen. Bei einem notleidenden Kredit ist der Schuldner mit Rückzahlung bereits in Verzug geraten, bzw. hat die Bank Zugeständnisse an den Kreditnehmer gemacht. Notleidende Kredite schmälern das Betriebsergebnis der Bank. Aus diesem Grund versuchen die Kreditinstitute nicht selten, diese Verträge weiter zu verkaufen. Als Käufer kommen Hedgefonds und Inkassobüros in Frage. Diese versuchen anschließend, die Kreditsicherheiten zu verwerten. Den Vorgang nennt man Factoring.
Auf der anderen Seite stehen die ausgefallenen Kredite.