Der Schutz des Kreditnehmers liegt dem Gesetzgeber gleichermaßen am Herzen, wie der Gläubigerschutz. Die Verschriften dazu beginnen bereits bei der Ausgestaltung der Vertragsbedingungen. Dem Kreditgeber ist es zum Beispiel untersagt, unethische Rückzahlungsbedingungen festzuschreiben. Hiermit soll überhöhten Zinsen vorgebeugt werden.
Tritt trotz allem der Fall ein, dass ein Kreditnehmer die Schuld nicht mehr erbringen kann, heißt es handeln. Bleibt man in solch einer Situation passiv, drohen tiefgreifende Einschnitte in das bisherige Leben. Wer sich mit seiner Bank in Verbindung setzt, kann darauf hoffen, dass die Vertragsbedingungen einvernehmlich der neuen Situation angepasst werden. Weigert sich das Kreditinstitut und strengt eine Pfändung des Vermögens an, kann dagegen Einspruch eingelegt werden. Der Gesetzgeber hat verschiedene Schutzvorschriften erlassen, mit denen sicher gestellt werden soll, dass der Schuldner ein Minimum an Lebensfähigkeit und Lebensqualität behält.
Als besonders lästig werden Kontopfändungen empfunden. Gläubiger benutzen diese gern dazu, um auf den Schuldner Druck auszuüben. Denn mit der Pfändung geht eine Sperrung des gesamten Kontos einher und der Schuldner kann über kurz oder lang nicht mehr am normalen Wirtschaftskreislauf teilnehmen. Im Internet kursieren verschiedenste Tipps, mit denen der Schuldner angeblich einer drohenden Pfändung entgehen kann. Allerdings bewegen sich einige dieser Hilfestellungen im Rahmen der Illegalität. Wer wissentlich eine Kontopfändung durch nutzen von Fremdkonten umgeht, muss sich den Betrugsvorwurf gefallen lassen. Was also tun? Der Gesetzgeber hilft dem Schuldner mit Pfändungsschutz. Dadurch wird ein Teil des Guthabens unpfändbar. Dieser Teil soll die Kosten des alltäglichen Lebens decken. Gerade sozial schwache Familien sind immer häufiger davon betroffen. Neben einem Teil des Arbeitseinkommens sind alle sozialen Leistungen für eine Frist von 7 Tagen unpfändbar. Der Pfändungsschutz muss allerdings bei der zuständigen Rechtspflegebehörde beantragt werden.
Was aber im Einzelnen genau zu geschehen hat, hängt von den Rahmenbedingungen ab. Aus diesem Grund kann an dieser Stelle nur oberflächlich auf das Thema eingegangen werden. Säumige Kreditnehmer sollten immer professionelle Hilfe suchen. Besondere Risiken drohen dann, wenn notleidende Kredite über Factoring an Dritte weitergegeben werden. Dieser Vorgang muss dem Schuldner nicht angezeigt werden.