Die Kreditinstitute bedienen sich im Regelfall vorgedruckter Formulare, die normalerweise immer einen sehr ähnlichen Aufbau haben. Der Kreditvertrag besteht aus folgenden fünf Bestandteilen:
• Angaben über den Kreditnehmer (Anschrift, Familienstand etc.)
• Art des Kredites und die Höhe
• Laufzeit und Rückzahlungsvereinbarungen
• Sicherheiten, die dem Kreditgeber als Pfand dienen
• Sonstige Vereinbarungen
Seitens des Kreditnehmers sollte immer darauf geachtet werden, dass alle wichtigen Angaben vorhanden sind. Speziell die Rückzahlungsvereinbarungen sollten dem verabredeten Rahmen entsprechen.