Die Kreditinstitute bedienen sich im Regelfall vorgedruckter Formulare, die normalerweise immer einen sehr ähnlichen Aufbau haben. Der Kreditvertrag besteht aus folgenden fünf Bestandteilen:
•    Angaben über den Kreditnehmer (Anschrift, Familienstand etc.)
•    Art des Kredites und die Höhe
•    Laufzeit und Rückzahlungsvereinbarungen
•    Sicherheiten, die dem Kreditgeber als Pfand dienen
•    Sonstige Vereinbarungen
Seitens des Kreditnehmers sollte immer darauf geachtet werden, dass alle wichtigen Angaben vorhanden sind. Speziell die Rückzahlungsvereinbarungen sollten dem verabredeten Rahmen entsprechen.